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Als anerkannte technische Überwachungsorganisation (TüO) und als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bieten wir Ihnen und Ihrem Unternehmen Begutachtungs- und Zertifizierungsleistungen rund um das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) an.

 

Diese beinhalten vor allem die Überwachung und Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Ferner begleiten und unterstützen wir Sie rund um das VerpackG, die GewAbfV, das ElektroG, das BattG, das AltfahrzeugG in Form von Gutachten, Fremdkontrollen, Ermittlungen, Bestimmungen und Mengenstromprüfungen.

 

Mit uns sind sie auf der rechtssicheren Seite im komplexen Anforderungskatalog des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

 

zu unseren Leistungen

Leistungen

Überwachungen, Zertifizierungen und Gutachten rund um das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Wir unterstützen Unternehmen jeder Größe und aus vielen Branchen rund um die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Unsere ausgewiesene Expertise ermöglicht Ihnen und Ihrem Unternehmen den rechtssicheren Umgang mit den Anforderungen aus den verschiedenen Regelungen der Abfallgesetzgebung. Ihre Betriebsabläufe und Prozesse stehen dabei im Mittelpunkt.

 

 

Unsere Expertise im Abfallrecht – Ihre Vorteile in der Umsetzung:

Professioneller Umgang mit Ihren spezifischen Anforderungen

Korrekte Dokumentationen und Nachweise

Rechtssicherheit

Reduzierung des Haftungsrisikos

Wettbewerbsfähigkeit

Zertifizierung zum Entsorgungs­fachbetrieb (Efb)

Zertifizierung zum Entsorgungs­fachbetrieb (Efb)

Eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb stellt das branchenspezifische Gütesiegel für Entsorgungsunternehmen dar. Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung, kurz EfbV, fordert eine sachgerechte und transparente Entsorgung von Abfällen. Sie gibt die verbindlichen Regeln für den rechtssicheren Umgang mit Abfällen vor. Betriebe die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen und/oder damit makeln oder handeln müssen den Weg der Abfälle und die mit den jeweiligen Tätigkeiten beauftragten Personen zurückverfolgen und nachweisen können.

 

Um die eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen, achten immer mehr Abfallerzeuger darauf, im Bereich Abfallentsorgung nur mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammenzuarbeiten. Eine Zertifizierung steigert das Vertrauen Ihrer Kunden und sichert Ihnen damit Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit Betriebsabläufe zu optimieren und rechtssicher zu agieren. Darüber hinaus entfällt für Entsorgungsfachbetriebe die behördliche Erlaubnispflicht (gemäß § 54 KrWG) für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen und es gelten Privilegien im Bereich nach Nachweisverordnung.

 

Wir überwachen Ihren Entsorgungsfachbetrieb und zertifizieren entsprechend gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit der LAGA M36 (Vollzugshilfe „Entsorgungsfachbetriebe“).

 

Achim Burmeister & Frank Kraus

 

Die Überwachung zum Entsorgungsfachbetrieb entspricht einem „Legal Compliance“ Audit, d.h. die zu prüfenden Anforderungen entsprechen den „sowieso“ einzuhaltenden gesetzlichen und anderen geforderten Rahmenbedingungen.

 

Zuständig für die Anerkennung und Überwachung der TüO „ProRecyZert GmbH“ ist die Bezirksregierung Düsseldorf.

 

 

Zertifizierung von Managementsystemen in Kombination mit dem Entsorgungsfachbetrieb

Da die Schnittmenge des Dokumentationsaufwandes zwischen Managementsystemnormen und den Anforderungen aus der EfbV recht hoch ist und viele Entsorgungsunternehmen auch über zertifizierte Managementsysteme verfügen, kann die Überwachung und Zertifizierung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten auch in Kombination mit der Zertifizierung von Managementsystemen erfolgen (z.B. Qualitätsmanagement nach ISO 9001, Umweltmanagement nach ISO 14001, Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001 oder Energiemanagement nach ISO 50001). Dazu arbeiten wir mit einer durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) akkreditierten Zertifizierungsstelle zusammen.

Die Anforderungen werden dann in einem gemeinsamen Audit, bei dem der Sachverständige auch als Auditor fungiert, überprüft.

 

Sprechen Sie uns gerne an.

 

Ablauf der Zertifizierung nach Efb:

  1. Information und Vorprüfung: Projektgespräch vor Ort und Vorprüfung zur Feststellung der Zertifizierungsfähigkeit (findet in der Regel vor Ort statt – bei der Erstzertifizierung von bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben kann diese Vorprüfung auch Off-Site erfolgen). Im Rahmen der Vorprüfung werden alle erforderlichen Unterlagen zum Einreichen des Benehmens bei der Bezirksregierung Düsseldorf erstellt bzw. gesammelt.
  2. Einleiten der Benehmensregelung durch uns.
  3. Zustimmung zum Überwachungsvertrag durch die Bezirksregierung Düsseldorf unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Überwachungsbehörde(n) Ihres Unternehmens.
  4. Durchführung der Regelüberwachung in Ihrem Unternehmen – Erstellen des Auditberichtes.
  5. Abarbeitung evtl. festgestellter Mängel im Audit durch Ihr Unternehmen.
  6. Fachliche Prüfung der Unterlagen durch die ProRecyZert.
  7. Wenn alle Unterlagen vollständig geprüft sind und keine Abweichungen (mehr) bestehen, wird im Fachbetrieberegister (zks-abfall.de) das EfbV-Zertifikat erstellt und an Sie versandt.
  8. Freigabe durch die zuständigen Behörden und Veröffentlichung des Efb-Zertifikates im öffentlich zugänglichen Fachbetrieberegister (zks-abfall.de). 

 

Ihre Vorteile einer Zertifizierung gemäß EfbV

 
Vorteile einer Zertifizierung gemäß EfbV

Gutachten rund um das Verpackungs­gesetz (VerpackG) 

Gutachten rund um das Verpackungs­gesetz (VerpackG) 

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der ProRecyZert GmbH sind bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gelistet und bieten damit Begutachtungsleistungen – für Hersteller und Inverkehrbringer ebenso wie für Aufbereitungsanlagen und Systembetreiber – rund um das Verpackungsgesetz an.

 

Zu unseren Leistungen gehören:

    • die regelmäßige Ermittlung und Bestimmung von Verpackungsgewichten
    • Zuordnung zu den Materialfraktionen
    • Feststellung der zu lizenzierenden Mengen und Testierung (durch qualifizierte elektronische Signatur)
    • Prüfung und Testierung der Vollständigkeitserklärungen gem. § 11 VerpackG
    • Mengenstromprüfungen von Systemen oder Branchenlösungen
    • weiterführende Tätigkeiten im Rahmen von Quotenermittlungen durch Probesortierungen
    • Anlageneignungsfeststellungen zur Testierung als Letztempfängeranlage

 

Gerne ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Bedarf und den Aufwand.

Gutachten rund um die Gewerbe­abfall­verordnung (GewAbfV) 

Gutachten rund um die Gewerbe­abfall­verordnung (GewAbfV) 

Die Gewerbeabfallverordnung gilt für jeden gewerblichen Abfallerzeuger und ist bundesweit gültig. Im Fokus steht die Getrenntsammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen. Durch die frühzeitige Trennung der Abfälle können möglichst sortenreine, wertstoffhaltige Stoffe für den Recyclingprozess gewonnen und der stofflichen Verwertung zugeführt werden. Ziel ist es, bestehende Verwertungspotenziale weitestgehend auszuschöpfen. Ein weiterer Fokus der GewAbfV ist die Fremdkontrolle und Überwachung von sogenannten Vorbehandlungsanlagen.

 

ProRecyZert – für Abfallerzeuger

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der "sogenannten“ 90/10 Regelung zur Getrenntsammlungsquote und bestätigen diese gegenüber den Entsorgungsunternehmen und aufsichtführenden Behörden (§ 4 Abs. 5 GewAbfV). Unternehmen, die eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Masseprozent nachweisen, müssen verbleibende gemischte Fraktionen keiner Vorbehandlungsanlage zuführen.

 

ProRecyZert – für Vorbehandlungsanlagen

Werden haushaltsähnliche Siedlungsabfälle aus gewerblicher Herkunft oder Baumischabfälle in einer Anlage vorbehandelt, sind die Betreiber der Vorbehandlungsanlage verpflichtet, jährlich eine Fremdkontrolle gemäß § 11 Abs.1 GewAbfV durchführen zu lassen, deren Ergebnisse der zuständigen Behörde zu übermitteln sind. ProRecyZert ist von der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Stelle für Fremdkontrollen gelistet.

Wir prüfen die vorgehaltene Dokumentation auf Vollständigkeit und testieren die Einhaltung der Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen. Bei Anlagen, welche die Anforderungen aus Anlage 1 zu § 6 GewAbfV nicht erfüllen, suchen wir gemeinsam mit der aufsichtsführenden Behörde Ihrer Anlage nach Lösungen.

 

Für als Entsorgungsfachbetrieb zertifizierte Anlagen entfällt die Pflicht zur Fremdkontrolle, wenn die Anforderungen der GewAbfV im Rahmen der Zertifizierung mit überprüft wurden.

 

Elektro- und Elektronik­geräte­gesetz (ElektroG) 

Elektro- und Elektronik­geräte­gesetz (ElektroG) 

Ziel des 2005 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist die Erhöhung der Rücknahmequote von elektronischen Produkten und Elektroaltgeräten zum Schutz der Umwelt und zur Erhöhung des Recyclinganteils.

 

Die Erstbehandlung von elektronischen Altgeräten darf lt. § 21 ElektroG ausschließlich durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen durchgeführt werden.

Weitere Anforderungen an Erstbehandlungsanlagen sind in der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung sowie in den LAGA Mitteilungen 31 A und 31 B enthalten. Hierbei wird unterschieden zwischen Anlagen Vorbereitung zur Wiederverwendung und Anlagen zur Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung.

 

Der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage ist verpflichtet, die Anlage jährlich durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zertifizieren zu lassen.

 

Erstbehandlungsanlagen bieten wir die Zertifizierung gemäß. § 21 ElektroG an.

Batteriegesetz (BattG)

Batteriegesetz (BattG)

Gemeinsamen Rücknahmesystemen bieten wir die Begutachtung der gemäß § 15 BattG gestellten Anforderungen an.

weitere Leistungen

weitere Leistungen

Rund um das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erhalten Sie bei ProRecyZert zudem Gutachten und Überwachungsleistungen in weiteren Bereichen zu Abfallentsorgung, wie z.B. zum Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugG).

 

Abfallerzeuger und Entsorgungsbetriebe werden umfassend durch uns betreut. 

ProRecyZert – Experten in sachen Abfallrecht

In einer Welt, in der eine umweltbewusste Kreislaufwirtschaft eine immer größere Rolle spielt, in der die gesetzlichen Vorgaben äußerst komplex sind und sich stetig im Wandel befinden, gehören verlässliche Dienstleister in den Bereichen Umweltrecht und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu den wichtigen Begleitern der Unternehmensführung.

 

ProRecyZert – das bedeutet „Zertifizierung im Recyclingbereich mit praktischer Erfahrung auf hohem fachlichem Niveau”. Praktische Unterstützung und Sicherheit in einem komplexen, sich stetig verändernden Arbeitsfeld.

 

Die ProRecyZert GmbH wurde im Oktober 2018 durch die beiden Sachverständigen Achim Burmeister und Frank Kraus gegründet. Ein junges Unternehmen mit bereits jahrzehntelanger Erfahrung und weitreichender Kompetenz: schon seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und der Entsorgungsfachbetriebevordnung (EfbV) am 06.10.1996 sind die Gründer der ProRecyZert in leitenden Positionen in Unternehmen der Entsorgungsbranche tätig. Damit verfügen sie über beispielhafte Expertise in Praxis und Umsetzung der Abfallentsorgungsverordnungen.

 

Weitere freiberufliche Sachverständige mit Erfahrung und aktuellem, umfassenden Fachwissen stärken das Team um die Gründer der ProRecyZert und ermöglichen es, auch komplexe Prüfungsszenarien darzustellen. 

Die Köpfe hinter ProRecyZert

Frank Kraus

Frank Kraus

Der Diplom-Wirtschaftsingenieur ist ausgebildeter Speditionskaufmann mit anschließendem Studium im Transportwesen. Frank Kraus war bei der DEKRA AG in Wuppertal als Berater für Qualitätsmanagement tätig und branchenverantwortlicher Projektleiter Entsorgung und Recycling bei der DEKRA AG in Stuttgart.

 

Seit 1996 ist er bei verschiedenen technischen Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften als Sachverständiger berufen, seit 2008 zudem öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verpackungsentsorgung, Gewerbeabfallentsorgung, Elektrogeräteentsorgung und BattG (zuständig ist die IHK Köln). Frank Kraus ist seit 1994 Auditor für Managementsysteme und als Dozent für verschiedene Bildungseinrichtungen aktiv.

 

  • Werdegang und Erfahrung:

    Bis heute, seit Jan. 2014

    Geschäftsführer

    con eco GmbH

    Bis heute

    Freier Mitarbeiter

    PÜG mbH

    Leitender Auditor ISO 9001+14011; EfbV, VerpackV, ElektroG

    5 Jahre, Jan. 2009 - Dez. 2013

    Gesellschafter / Inhaber

    K2B Unternehmens- und Wirtschaftsberatung Gb

    2 Jahre und 7 Monate, 2006 - Juli 2008

    Gesellschafter

    MASaT GmbH

    Projektverantwortlicher Recycling, Compliance Management

    Dekra AG Stuttgart, OED GmbH Köln

    Studium

    Transportwesen Logistik

    FH Bremerhaven


Achim Burmeister

Achim Burmeister

Achim Burmeister ist ausgebildeter Chemikant, Chemotechniker und Umweltschutztechniker und hat zunächst Umweltrecht und Umweltökonomie und anschließend Arbeits- und Gesundheitsschutz studiert.

Seit Inkrafttreten der EfbV in 1996 ist er bei verschiedenen technischen Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften als Sachverständiger berufen.

 

Achim Burmeister verfügt über langjährige praktische Erfahrungen in der Entsorgungsbranche und ist als Dozent für verschiedene Bildungseinrichtungen aktiv.

Seit 2010 ist er öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verpackungsentsorgung, Gewerbeabfallentsorgung und BattG (zuständig ist die IHK Köln). Achim Burmeister ist seit 1994 Auditor für Managementsysteme.

 

  • Werdegang und Erfahrung:

    Auditor

    ISO 9001/14001/45001/50001 BS OHSAS 18001 DIN 13816

    Sachverständiger EfbV

    Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verpackungsentsorgung

    Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gewerbeabfall

    BAFA registrierter Energieauditor

    EFQM Assessor

    Berufsbildung:

    Chemiefacharbeiter, Chemotechniker und Umweltschutztechniker

    Hochschulstudien:

    Umweltrecht - Umweltökonomie - Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die ProRecyZert Philosophie

Wir teilen unser Wissen und unsere Erfahrung

Mit ausgewiesener Expertise und langjähriger Erfahrung setzen wir uns aktiv für Sie ein, um im komplexen Umfeld des deutschen und europäischen Abfallrechts einen rechtssicheren Umgang mit den vielfältigen Anforderungen und Auflagen zu gewährleisten. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Sie mit Ihrem Unternehmen.

 

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das dazugehörige untergesetzliche Regelwerk sind sehr komplex und zugleich wesentliche Bestandteile des deutschen Umweltrechts. Die Umsetzung der Anforderungen gestaltet sich oft schwierig. Die einzelnen Verordnungen sind einem ständigen Wandel unterworfen und unterscheiden sich in der betrieblichen Praxis. Dazu kommen unterschiedliche Landesgesetzgebungen je Bundesland und weiterführende Regelungen auf kommunaler bzw. Kreisebene durch die Abfallsatzungen.

 

Oft wird erst durch Präzedenzfälle und Rechtsprechung an deutschen und europäischen Gerichten für eine rechtsichere Auslegung gesorgt. Wir begleiten diese Entwicklung und halten Sie und uns stets auf einem aktuellen Stand zu einer effizienten Umsetzung der Anforderungen.

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